Die Bundesregierung hat sich in ihrem Energiekonzept anspruchsvolle energiepolitische Ziele gesetzt.
Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) kann einen beträchtlichen Beitrag zur Erreichung dieser Ziele leisten.
Der Antrag auf Zulassung ist nach der Inbetriebnahme der KWK-Anlage beim BAFA zu stellen.
Für Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis einschl. 50 kW gilt ein vereinfachtes Zulassungsverfahren nach der sogenannten Allgemeinverfügung für KWK-Anlagen. Die Zulassung gilt somit als erteilt, wenn die Voraussetzungen der Allgemeinverfügung erfüllt sind.
Höhe und Dauer der KWK Vergütung:
Leistungsklasse kWel | ≤ 50 | 51 - 250* | 251 - 2000* |
Vergütung ct/kWh | 5,41 | 4,00 | 2,40 |
Zahlungsdauer ab Aufnahme des Dauerbetriebes | 10 Jahre oder 30.000 Stunden | 30.000 Stunden | 30.000 Stunden |
* KWK Anlagen ≥ 50 kWel werden gestaffelt nach Leistungsanteil vergütet.
§ 7 KWK-Gesetz 2012