Die Bundesregierung hat sich in ihrem Energiekonzept anspruchsvolle energiepolitische Ziele gesetzt.

Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) kann einen beträchtlichen Beitrag zur Erreichung dieser Ziele leisten.

Der Antrag auf Zulassung ist nach der Inbetriebnahme der KWK-Anlage beim BAFA zu stellen.

Für Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis einschl. 50 kW gilt ein vereinfachtes Zulassungsverfahren nach der sogenannten Allgemeinverfügung für KWK-Anlagen. Die Zulassung gilt somit als erteilt, wenn die Voraussetzungen der Allgemeinverfügung erfüllt sind.

Höhe und Dauer der KWK Vergütung:

Leistungsklasse kWel ≤ 50  51 - 250* 251 - 2000*
Vergütung ct/kWh 5,41  4,00  2,40 
Zahlungsdauer ab Aufnahme des Dauerbetriebes 10 Jahre oder 30.000 Stunden 30.000 Stunden 30.000 Stunden 

* KWK Anlagen ≥ 50 kWel werden gestaffelt nach Leistungsanteil vergütet.

§ 7 KWK-Gesetz 2012